Was hat sich per 01.01.2013 geändert

Neues Gesetz
Seit dem 01.01.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Das alte Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1912 und ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäss, denn seither haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und Wertvorstellungen tiefgreifend verändert. Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung durch Familienangehörige regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Das bisher starre Massnahmensystem mit Beistandschaft, Beiratschaft und Vormundschaft wird durch die individualisierte, massgeschneiderte Beistandschaft abgelöst. Dies ermöglicht es, hilfsbedürftige Personen mit flexiblen und auf das Individuum angepassten Lösungen unter Berücksichtigung der Ressourcen zu unterstützen.

Neue Behörden
Bisher hatte der Kanton Basel-Landschaft bei einer Einwohnerzahl von rund 275’000 Personen 66 Vormundschaftsbehörden (58 waren identisch mit dem Gemeinderat, acht waren besondere Behörden, davon waren zwei interkommunale bzw. regionale Behörden). Aufsichtsbehörde über die 66 Vormundschaftsbehörden war das Kantonale Vormundschaftsamt. Für die professionelle Mandatsführung waren die Amtsvormundschaften zuständig. Diese Behördenorganisation im Vormundschaftswesen erfüllte jedoch die bundesrechtlichen Anforderungen an eine interdisziplinäre Fachbehörde nicht, weshalb es einer vollständigen Neuorganisation bedurfte.
Die Vormundschaftsbehörden, das Kantonale Vormundschaftsamt sowie die Amtsvormundschaften wurden per 31.12.2012 aufgehoben. Seit dem 01.01.2013 sind neu für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig.