Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Um den Anforderungen der revidierten Bundesvorschriften zu genügen, musste die Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft völlig neu gestaltet werden. Ab dem 01.01.2013 sind für die Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Bereitstellung der Berufsbeistandschaften im Kanton ausschliesslich die Einwohnergemeinden zuständig. Die Gemeinden haben sich durch Vertrag kreisweise zu sechs gemeinsamen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zusammengeschlossen.
KESB Kreis Liestal mit den Gemeinden Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Pratteln, Ramlinsburg, Seltisberg
KESB Leimental mit den Gemeinden Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Schönenbuch und Therwil
KESB Laufental mit den Gemeinden Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen
KESB Frenkentäler mit den Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen
KESB Gelterkinden/Sissach mit den Gemeinden Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen
KESB Birstal mit den Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Duggingen, Münchenstein, Muttenz, Pfeffingen und Reinach
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden und bestehen zwingend aus Präsidium, Spruchkörper (Entscheid-Gremium) und Behördensekretariat. Die KESB Birstal verfügt über zwei Spruchkörper, alle anderen Behörden jeweils über einen. Entscheide werden in der Regel in Dreierbesetzung gefällt. Der Spruchkörper muss zwingend mit einem Juristen besetzt sein und ist ansonsten interdisziplinär zusammengesetzt aus Fachpersonen der Bereiche Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Medizin, Finanzwesen oder Kindes- und Erwachsenenschutzwesen. Die weitere Ausgestaltung der Behörde ist individuell sehr verschieden und den lokalen Verhältnissen angepasst. So haben einige KESB die Berufsbeistandschaften und die sozialarbeiterischen Abklärungsdienste ganz in die KESB integriert, während in anderen Kreisen die Gemeinden ganz oder teilweise die sozialarbeiterischen Abklärungen vornehmen und die Berufs- und Privatbeistände stellen.
Die Sicherheitsdirektion ist administrative Aufsichtsbehörde über die KESB und sichert die korrekte und einheitliche Rechtsanwendung, hat jedoch keine Weisungsbefugnis im Einzelfall. Gegen Entscheide der KESB kann beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Beschwerde erhoben werden.